Ihr Hörgeräte Akustiker in Engen, Stockach, Radolfzell & Gottmadingen
Ihr Akustiker in Engen



Hörgerät verloren – was ist jetzt zu tun?

Ein verlorenes Hörgerät ist ärgerlich und kann den Alltag stark beeinträchtigen. Trotzdem besteht kein Grund zur Panik. Wichtig ist, jetzt systematisch vorzugehen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer schnellen Ersatzlösung, bei den erforderlichen Unterlagen und bei der Klärung mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.


1. Suchen Sie noch einmal gründlich


Überprüfen Sie zuerst alle Orte, an denen Sie sich zuletzt aufgehalten haben. Hörgeräte finden sich häufig:


• in Jacken, Pullovern, Schals oder Bettwäsche,
• zwischen Polstern oder unter Möbeln,
• im Auto,
• im Badezimmer,
• im Garten oder auf der Terrasse,
• in Taschen, Etuis oder Einkaufstüten.


Fragen Sie auch in Geschäften, Restaurants, Arztpraxen oder anderen besuchten Einrichtungen nach. Zusätzlich lohnt sich eine Nachfrage beim örtlichen Fundbüro. Bei manchen Hörsystemen zeigt die zugehörige Smartphone-App den letzten Standort an, an dem eine Verbindung zum Hörgerät bestand. Dabei handelt es sich meist nicht um eine exakte Live-Ortung. Ob und wie diese Funktion bei Ihrem Modell genutzt werden kann, erklären wir Ihnen gerne.



2. Melden Sie den Verlust


Bleibt das Hörgerät unauffindbar, nehmen Sie bitte möglichst zeitnah Kontakt mit uns auf. Gemeinsam halten wir fest, welches Gerät verloren wurde und wann, wo sowie unter welchen Umständen der Verlust vermutlich eingetreten ist.
Für die Krankenkasse wird in der Regel eine schriftliche Verlusterklärung benötigt. Je nach Krankenkasse können weitere Angaben oder Unterlagen verlangt werden. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen vor und reichen den Antrag auf vorzeitige Wiederversorgung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wurde das Hörgerät gestohlen, sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Bewahren Sie das Aktenzeichen oder die Bestätigung der Anzeige auf.



3. Wir kümmern uns um die Ersatzversorgung


Wir prüfen zunächst Ihre bisherigen Versorgungsdaten und klären, welche Schritte Ihre Krankenkasse verlangt. Abhängig von der Krankenkasse und dem Zeitpunkt der ursprünglichen Versorgung kann eine neue Hörgeräteverordnung durch eine HNO-Praxis erforderlich sein. Anschließend suchen wir gemeinsam nach einem geeigneten Ersatzgerät. Soweit das technisch und wirtschaftlich möglich ist, orientieren wir uns an Ihrem bisherigen Hörsystem, Ihren gespeicherten Einstellungen und Ihren persönlichen Höranforderungen. Ein Anspruch auf genau dasselbe Modell besteht jedoch nicht automatisch. Manche Geräte sind inzwischen nicht mehr lieferbar oder wurden durch Nachfolgemodelle ersetzt.



4. Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?


Bei gesetzlich Versicherten ist die reguläre Versorgungsdauer für Hörgeräte üblicherweise auf sechs Jahre ausgelegt. Geht ein Hörgerät innerhalb dieses Zeitraums verloren, kann eine vorzeitige Wiederversorgung beantragt werden. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten übernimmt, entscheidet sie nach Prüfung des Einzelfalls. Berücksichtigt werden unter anderem der Zeitpunkt der ursprünglichen Versorgung, die Umstände des Verlusts und die eingereichten Unterlagen. Wichtig: Selbst wenn die Krankenkasse einen Zuschuss für das Ersatzgerät bewilligt, wird ein früher gezahlter privater Eigenanteil für ein höherwertiges Hörsystem nicht automatisch erneut übernommen.
Bitte kaufen Sie kein Ersatzgerät, bevor die Kostenfrage geklärt und der Antrag eingereicht wurde. Eine nachträgliche Erstattung bereits selbst bezahlter Geräte kann problematisch sein.



5. Zahlt eine Versicherung?


Ob eine Versicherung für den Verlust aufkommt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag:


• Eine spezielle Hörgeräteversicherung kann Verlust, Diebstahl oder Beschädigung abdecken.
• Eine Hausratversicherung zahlt bei einfachem Verlieren üblicherweise nicht automatisch. Entscheidend sind die versicherten Gefahren und mögliche Zusatzbausteine.
• Die eigene Privathaftpflichtversicherung ersetzt grundsätzlich keine selbst verlorenen Gegenstände. Hat eine andere Person Ihr Hörgerät beschädigt oder verloren, kann deren Haftpflichtversicherung zuständig sein.
• Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach dem vereinbarten Tarif.


Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung möglichst zeitnah und lassen Sie sich vor der Ersatzbeschaffung bestätigen, welche Unterlagen benötigt und welche Kosten übernommen werden.



Übergangsweise kann ein Leihgerät helfen


Damit Sie während der Bearbeitung nicht unnötig lange ohne Hörhilfe bleiben, stellen wir Ihnen – sofern ein passendes Gerät verfügbar ist – vorübergehend ein Leihhörgerät zur Verfügung. Bei Hörsystemen mit maßgefertigten Otoplastiken oder individuell angefertigten Im-Ohr-Gehäusen müssen die betreffenden Teile neu hergestellt werden. Sind noch verwendbare 3D-Scandaten Ihrer Ohren gespeichert, können diese häufig für die Neuanfertigung genutzt werden. Je nach Hersteller, Bauform und Auslastung beträgt die Produktionszeit meist mehrere Werktage. Als Orientierung sollten Sie mit ungefähr fünf Werktagen rechnen; im Einzelfall kann es schneller gehen oder länger dauern.



Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf


Rufen Sie uns an oder kommen Sie in einer unserer Filialen vorbei. Wir prüfen die bisherige Versorgung, unterstützen Sie bei der Verlustmeldung, klären die notwendigen Unterlagen und kümmern uns um eine möglichst schnelle Ersatzlösung.




Verfasst von: Jana Ritter
Qualifikation: Hörakustikmeisterin mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung
Funktion: Inhaberin der Hörwelt Jana Ritter
Fachliche Schwerpunkte: Hörsystemanpassung, Hörtherapie, tinnitusnahe Beratung und persönliche Nachsorge
Praxisbezug: Dieser Beitrag beruht auf Erfahrungen aus der Begleitung von Hörgeräteverlusten, der Antragstellung bei Krankenkassen und Versicherungen sowie der anschließenden Ersatzversorgung.
Zuletzt fachlich aktualisiert: 10. August 2026
© 2026 Hörwelt Jana Ritter


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